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   VG Augsburg, 16.01.2012 - Au 5 E 12.49   

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https://dejure.org/2012,24406
VG Augsburg, 16.01.2012 - Au 5 E 12.49 (https://dejure.org/2012,24406)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.01.2012 - Au 5 E 12.49 (https://dejure.org/2012,24406)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - Au 5 E 12.49 (https://dejure.org/2012,24406)
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  • VG München, 24.10.2002 - M 22 E 02.2459

    Erfüllung der Pflicht einer Obdachlosenbehörde zur Unterbringung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2012 - Au 5 E 12.49
    Lehnt der Antragsteller aus freien Stücken, wie am 12. Januar 2012 gegenüber der Antragsgegnerin, die Unterbringung in einer geeigneten Wohnung ab, dann ist der Antragsteller nicht unterbringungswillig mit der Folge, dass die Berufung auf die Obdachlosigkeit rechtsmissbräuchlich ist, zumal durch die Zurverfügungstellung einer Unterkunft, die den Anforderungen an eine Obdachlosenunterbringung genügt, die Obdachlosigkeit beseitigt wird (VG München vom 24.10.2002 Az. M 22 E 02.2459 unter Bezugnahme auf VGH BW DÖV 1987, 256; Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, RdNr. 189 zu Art. 7), weil der Obdachlose dann nämlich über Nutzungsmöglichkeiten von Wohnraum verfügt, unabhängig davon, ob der Betroffene die Unterkunft tatsächlich bezieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 1 S 2857/86

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Umsetzungsverfügung betreffend einen Obdachlosen

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2012 - Au 5 E 12.49
    Lehnt der Antragsteller aus freien Stücken, wie am 12. Januar 2012 gegenüber der Antragsgegnerin, die Unterbringung in einer geeigneten Wohnung ab, dann ist der Antragsteller nicht unterbringungswillig mit der Folge, dass die Berufung auf die Obdachlosigkeit rechtsmissbräuchlich ist, zumal durch die Zurverfügungstellung einer Unterkunft, die den Anforderungen an eine Obdachlosenunterbringung genügt, die Obdachlosigkeit beseitigt wird (VG München vom 24.10.2002 Az. M 22 E 02.2459 unter Bezugnahme auf VGH BW DÖV 1987, 256; Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, RdNr. 189 zu Art. 7), weil der Obdachlose dann nämlich über Nutzungsmöglichkeiten von Wohnraum verfügt, unabhängig davon, ob der Betroffene die Unterkunft tatsächlich bezieht.
  • VG Augsburg, 15.12.2011 - Au 5 E 11.1840

    Einstweilige Anordnung; Obdachlosenunterbringung; ausreichendes Angebot einer

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2012 - Au 5 E 12.49
    Wie schon im Beschluss des Gerichts vom 15. Dezember 2011 (Verfahren Au 5 E 11.1840) ausgeführt, handelt es sich um eine mehr oder weniger durchgängig beim Antragsteller festzustellende Verhaltensweise.
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